direkt zum Inhalt

In einem solchen Vertrag können alle grundlegenden Punkte einer Bestattung festgelegt werden. Darüber hinaus ist es eine Frage des Vertrauens zwischen Ihnen und dem von Ihnen ausgesuchten Bestatter, ob er Ihre Wünsche versteht und umsetzen kann.

In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten bereits verbindlich geregelt werden:

  • Bestattungsart
  • Friedhof
  • Grabart
  • Traueranzeige
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Kosten für den Sarg, Einbettung und/oder Urne
  • Trauercafé/Leichenschmaus
  • Grabmal
  • Grabinschrift
  • Grabpflege

Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen. Alle Details werden in einem streng vertraulichen Gespräch geregelt. Über die hierbei getroffenen Absprachen erhalten nur Sie selbst und von Ihnen bevollmächtigte Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.

Und ganz wichtig: Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Vertrag jederzeit anpassen.

Wenn Sie sich für die Bestattungsvorsorge entschieden haben, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diesen Schritt zu finanzieren.

DIE EINMALZAHLUNG

In Zusammenarbeit zwischen der Volksbank Mittelhessen eG und dem DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH ist es uns gelungen, ein Treuhandsammelkonto zu äußerst attraktiven Konditionen einzurichten. Vorteil dieser Variante ist, dass Sie grundsätzlich jederzeit wieder auf Ihr eingezahltes Geld zurückgreifen können.

Wenn Sie Zweifel an der Arbeitsweise von Versicherungsunternehmen haben, sind Sie mit dieser Finanzierungsvariante bestens beraten.

DIE STERBEGELDVERSICHERUNG

Grundlage unserer Bestattungsvorsorge durch Sterbegeldversicherungen ist das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, das sich durch Treuhandvertrag mit dem einzelnen Bestatter verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungssumme an das im Versicherungsvertrag benannte Bestattungsunternehmen auszuzahlen.

Durch diese Treuhandlösung besteht auch für den Versicherungsnehmer die Sicherheit, selbst im Falle einer Insolvenz oder einer Betriebsaufgabe des Bestatters seiner Wahl eine würdevolle Bestattung durch einen anderen Bestatter zu erhalten. Sie legen eine bestimmte Versicherungssumme mit Ihrem Bestatter fest und decken diese Summe dann monatlich oder als Einmalzahlung.

Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine Kündigung des Bestattungsvertrages durch Angehörige bzw. Vormünder, Sozialamt u. Ä. ebenso ausgeschlossen wie auch eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die vereinbarte Bestattung.