Wege zum rechtskräftigen Testament

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen will. Es handelt sich um keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Verfügungen bezüglich Ihrer dereinstigen Bestattung sollten Sie grundsätzlich nicht im Testament vermerken, da dies meist erst einige Zeit nach der Bestattung eröffnet wird. Hierzu bietet sich ein Vorsorgevertrag oder zumindest eine gesonderte Anweisung an.

Ein Testament muss handschriftlich verfasst oder bei einem Notar beurkundet werden. Handschriftlich bedeutet, der gesamte Text muss von Hand geschrieben werden. Bitte drucken Sie ein Testament nicht aus. Es hat dann keine Rechtswirkung mehr.

Weiß die verfügende Person, dass es nach ihrem Tode Streit um die Durchsetzung des Testaments geben wird, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Dies übernehmen Rechtsanwälte oder Personen, die dieser Aufgabe fachlich gewachsen sind. Sie sollten vorher bestimmt werden und einverstanden sein.

Das Testament sollte beim Amts- oder Nachlassgericht hinterlegt werden. Auch der Notar kümmert sich um die Verwahrung. Damit ist sichergestellt, dass es im Falle des Todes gefunden wird.