Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage, die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren gehen sollte.
Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung.
Patientenverfügungen werden auch in der Kirche diskutiert. Daher gibt es mittlerweile einen kirchlichen Leitfaden, der Informationen zur Patientenverfügung enthält, wenn dadurch ein Glaubenskonflikt entsteht. Wir halten diese Broschüre neben der Information des Bundesjustizministeriums für Sie bereit.
Alle Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.
Vorsorgevollmacht/Bertreuungsvollmacht
Die Vorsorgevollmacht wird von einer Person − dem Vollmachtgeber − an eine Vertrauensperson erteilt. Nun können im Falle von körperlicher oder geistiger Einschränkung des Vollmachtgebers Entscheidungen von der Vertrauensperson getroffen werden. Außerdem ist die Person jetzt berechtigt, die Wünsche des Vollmachtgebers zu erfüllen und Handlungen durchzuführen, die ihn in allen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Dazu können Finanzangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und gesundheitliche Entscheidungen gehören. Die entsprechende Vollmacht ist wichtig, um sicherzustellen, dass im Fall von Entscheidungsunfähigkeit ein vertrauenswürdiger Bevollmächtigter im Sinne des Vollmachtgebers handelt.
Organspende
Es gibt viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Organspende. Viele Menschen sind der Meinung, dass der Körper heilig ist und nach dem Tod nicht angetastet werden sollte. Jedoch kann eine Organspende anderen Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, das Leben retten oder ihre Lebensqualität verbessern. Es gibt in Deutschland eine hohe Anzahl von Menschen, die auf eine Organspende warten. Egal, wie Ihre Meinung zum Thema Organspende ist, es ist wichtig, dass Sie sich zu Lebzeiten entscheiden, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht.
In Deutschland muss man zu Lebzeiten ausdrücklich erklären, dass man bereit ist, Organe zu spenden. Eine solche Erklärung kann beispielsweise in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Wer sich für eine Organspende entscheidet, sollte mit seinen Angehörigen darüber sprechen, da diese im Falle des Todes in der Regel um Erlaubnis gebeten werden, bevor eine Organspende durchgeführt wird.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.